Die Berechnung erfolgt gem. den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026.
Grundlage bilden die Elternbeiträge in Regelkindergärten (12 Monate). Entsprechend der Ziffer 3. Wird ein Zuschlag von 100 % für die Betreuung in von unter 3-Jährigen sowie ein Zuschlag von 25 % für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten angewandt, da damit eine Vergleichbarkeit mit dem flexiblen Angebot der Kindertagespflege hergestellt ist. Diese Regelung wird analog auf die Betreuung von über 3-Jährigen übertragen.
Auf eine einkommensabhängige Festsetzung wird verzichtet. Entsprechend der Regelung im SGB VIII wird im Einzelfall der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern oder dem Kind nicht zugemutet werden kann.